Ziel und Zweck der Digitalisierung
Niemals war der Spruch so wichtig wie heute: Die Technik muss für den Menschen da sein und nicht umgekehrt.
Jeden Tag werden wir überflutet mit neuen tollen Dingen der Digitalisierung: „Verschlüsselt Eure E-Mails“, „laded alles in die Cloud“, „vernetzt Euch mit anderen“, „wir hosten Euren Server“, „die Telefonanlage ist nicht mehr „lokal“ und vieles mehr sind Themen, die einen schnell den Überblick verlieren lassen.
Unser Fokus ist es, für jeden Mandanten das Richtige zu finden. Der eine will alles selber scannen, seine Auswertungen nur noch online einsehen und die Lohnabrechnungen in der Cloud ablegen.
Der andere ist happy, dass wir das Scannen für ihn übernehmen und ihn bei den digitalen Aufgaben entlasten. Entscheidend ist die Vereinfachung – das bedeutet, weg vom Papier und hin zum beleglosen Austausch von Informationen.
Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, Daten nicht mehr in Papier austauschen zu müssen, sondern digital von links nach rechts zu schieben.
Was wir für Sie tun können:
Wir sind Mitglied der DATEV e.G., einem auf Steuerberater und Unternehmer spezialisierten Softwarehaus.
Die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Berater gestalten wir bei der Finanzbuchführung sowie bei Lohn und Steuern durch den Einsatz direkter digitaler Verbindungen sehr flexibel und nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten.
Über die DATEV-Cloud können wir alle Daten einfach und digital von unseren Mandanten erhalten und in unserer Kanzlei weiterverarbeiten.
Fertige Auswertungen und Ergebnisse stellen wir unseren Mandanten und deren Mitarbeitern ebenfalls wieder digital bereit.
Die Digitalisierung umfasst konkret folgende Bereiche:
Digitale Zusammenarbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung
Vorteile:
Digitale Zusammenarbeit im Rechnungswesen – Daten aus Vorsystemen
Digitale Datenströme ersetzen die manuelle Dateneingabe in der Kanzlei. Statt aufwendiger Datenerfassung werden die Daten automatisiert vom Ursprungsort des Datenlieferanten an die DATEV Cloud übertragen und von dort in die DATEV-Rechnungswesen-Programme eingelesen und verarbeitet.
Datenlieferanten sind u.a.:
Vorteile:
Datenaustausch mit Vor- oder Drittsystemen in der Personalwirtschaft
Die Cloud-Services Personalwirtschaft bietet die Möglichkeit, sowohl Daten aus einem Vorsystem zu übernehmen als auch Daten in ein Folgesystem zu übertragen.
Digitale Gehaltsabrechnung im Unternehmen
Die Mitarbeiter können über das Portal DATEV Arbeitnehmer online „Meine Abrechnungen“ auf Ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise zugreifen.
Vorteile:
Digitale Zusammenarbeit bei der Steuererklärung
Mit der Online-Anwendung „DATEV Meine Steuern“ unterstützen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuererklärung. Alle notwendigen Informationen und Belege erfassen unsere Mandanten in dem Portal „DATEV Meine Steuern“ und stellen diese auf diese Weise beleglos/digital zur Verfügung. Nachdem wir die Steuererklärung erstellt haben, stellen wir diese unseren Mandanten über das Tool „DATEV Freizeichnung online“ digital zur Verfügung.
Vorteile:
Nicht für Sie, sooondern mit Ihnen!
Wir freuen uns auf ein Erstgespräch: +49 (0) 6144 80 98-0
O3 Steuerkanzlei
STEUERN RECHT BERATUNG
Oliver Schmitt
Steuerberater / Rechtsanwalt
info@o3-steuern.de
O3 Bischofsheim
Steuerberatung
Darmstädter Straße 30
65474 Bischofsheim
Tel. +49 6144 8098-0
O3 Mainz
Rechtsberatung
Am Viktorstift 3
55130 Mainz
Tel. +49 6131 3800 714
O3 Frankfurt
Steuerberatung
Oeder Weg 92
60318 Frankfurt a. Main
Tel. +49 69 78 22 89